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Die Basisrente
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Wer wird gefördert?

Alle Steuerpflichtigen, auch Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken.

Wie fördert der Staat?

2009 sind 68 % des Beitrags (von höchstens 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten) als Sonderausgaben abzugsfähig.
Der Prozentsatz steigt bis 2025 um jeweils 2% im Jahr bis auf 100%.

Was wird gefördert?

Eine Rürup-Rente muss einige Auflagen erfüllen: die Auszahlungsphase darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen und muss in lebenslangen, monatlichen Zahlungen erfolgen; eine einmalige Auszahlung des Gesamtbetrags ist nicht vorgesehen.
Die Zusatzrente darf ausserdem nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sein, allerdings ist sie damit auch nicht pfändbar und wird nicht als Vermögen auf das Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angerechnet.