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Private Rentenversicherung |
Sie haben die Möglichkeit aufgeschobene, sofort beginnende, klassische oder fondsgebundene und bei mir als unabhängigem Makler auch angelsächsische Rentenversicherungen abzuschliessen.
Lassen Sie sich das angesparte Kapital als lebenslange, monatliche Rente auszahlen lassen, müssen Sie nur für den Ertragsanteil Steuern bezahlen. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren wird der Ertragsanteill mit 18 Prozent angesetzt. Die Höhe des zugrunde gelegten Ertragsanteils ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Wenn die Versicherung nicht verrentet sondern als Einmalbetrag ausbezahlt wird sind seit dem 01.01.2005 die Erträge aus privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen steuerpflichtig. Vor dem 60. Lebensjahr voll - und ab dem 60. Lebensjahr zu 50 Prozent.
Ein Rechenbeispiel:
Mit 65 Jahren gehen Sie in den Ruhestand und beziehen eine Rente in Höhe von 1000 EUR.
Für die Erträge während der Ansparphase müssen Sie keine Steuern bezahlen. In der Rentenphase beläuft sich dann der, auf 18 Prozent festgelegte, zu versteuernde Ertrag auf 180 EUR. Dieser Betrag wird wiederum mit Ihrem individuellen Steuersatz, beispielsweise 20 Prozent (36 EUR), besteuert. Ihre Rente würde demnach 964 Euro betragen.
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