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Riester Rente

Fakten zur Riester Rente

Was wird bei Riester gefördert?

Je nach Vertragsgestaltung bestehen die Leistungen der Riester-Rente alternativ aus:
Lebenslanger Rente
Lebenslanger Rente mit Garantiezeit: die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
Lebenslanger Rente mit Todesfallleistung: das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten wird nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt
Zu Beginn der Auszahlungsphase können 30% des Kapitals zur freien Verwendung entnommen werden.
In der Auszahlungsphase sind Renten und Kapitalauszahlung voll steuerpflichtig.

Wer wird gefördert?

In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Berufs- und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende
Auszubildende
nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
pflichtversicherte Selbständige
geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe
Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind

Wieviel muss in die Riester Rente eingezahlt werden?

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten muss ein bestimmter Teil des sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts des Vorjahres in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, aber nicht mehr als die höchstens abzugsfähigen Sonderausgaben – vermindert um die erhaltenen Zulagen. Bei Beamten werden die Amtsbezüge zugrunde gelegt.
 
                            Ab 2006 3%  des Jahreseinkommens einschließlich Zulagen
                            Ab 2008 4%  des Jahreseinkommens einschließlich Zulagen

Es kann auch weniger gespart werden, dann wird die Förderung anteilig gekürzt.
Es muss jedoch mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro als Eigenbeitrag eingezahlt 

Wieviel Förderung kommt vom Staat?
Der Staat fördert die Riester-Rente mit folgenden Zulagen (bei vollem Sparbeitrag)

Seit 2008  154 Euro Grundzulage plus 185 Euro Zulage je zulagenberechtigtes Kind

Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 Euro
Durch Sonderausgabenabzug ist eine weitere Steuerersparnis möglich.