Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine
eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) – Entgeltumwandlung
_________________________________________________
Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen gewissen Anteil seines Gehalts für seine Rente spart.
Dies nennt man Entgeltumwandlung und wird vom Staat gefördert
__________________________________________________________________________
Der Arbeitgeber wickelt die Entgeltumwandlung ab und ist im Auftrag seiner Beschäftigten
Vertragspartner des ausgewählten Finanzinstituts.
Teilweise bezahlen die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.
____________________________________________________________________________________
Durch das Altersvermögensgesetz wird jedem Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung garantiert.
Das Unternehmen muss einen Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten,
über die betriebliche Altersvorsorge für das Rentenalter vorzusorgen.
____________________________________________________________________________________
Es gibt fünf mögliche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
- die Direktzusage
- die Direktversicherung
- die Unterstützungskasse
- die Pensionskasse
- der Pensionsfonds
____________________________________________________________________________________
Ist für die Branche oder das Unternehmen bereits ein Pensionsfonds oder eine Pensionskassen eingerichtet
kann die Firma den Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge auf diese Versorgungsformen beschränken.
Andernfalls hat der Arbeitnehmer das Recht auf den Abschluss einer Direktversicherung.
____________________________________________________________________________________
Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzexperten zum Thema betriebliche Altersvorsorge beraten und
ein für Sie bzw. ihr Unternehmen maßgeschneidertes Angebot zur bAV ausarbeiten:

